Warum im Abstrich nach diesen Zellen gesucht wird
Der Gebärmutterhals ist mit zwei verschiedenen Schleimhäuten ausgekleidet. Außen, am Muttermund, sitzt robustes Plattenepithel, eine widerstandsfähige Deckschicht aus flachen Zellen. Innen, im Kanal, liegt eine weichere Schleimhaut aus länglichen Drüsenzellen, die Schleim bilden. Genau diese Drüsenzellen sind die Endozervikalzellen.
Dort, wo die beiden Schleimhäute aufeinandertreffen, liegt die Übergangszone, fachlich Transformationszone genannt. Sie ist für die Vorsorge der entscheidende Ort, denn praktisch alle Zellveränderungen und Krebsvorstufen am Gebärmutterhals entstehen genau hier. Beim Pap-Abstrich, dem Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, wird deshalb sowohl von der Oberfläche des Muttermunds als auch mit einer kleinen Bürste aus dem Kanal Material entnommen.
Findet das Labor in deiner Probe Endozervikalzellen, ist das ein Beleg dafür, dass die Bürste weit genug in den Kanal gereicht und die Übergangszone erfasst hat. Deshalb wird ihr Vorhandensein oder Fehlen bei jeder Frau mit Gebärmutterhals im Befund vermerkt. Es ist eine Notiz über die Entnahmetechnik, vergleichbar mit dem Hinweis, dass ein Röntgenbild gut belichtet war. Wenn du also liest, dass Endozervikalzellen nachgewiesen wurden, ist das schlicht ein gutes Zeichen für die Qualität der Probe und noch keine Aussage darüber, ob die Zellen gesund aussahen.
Was es bedeutet, wenn Endozervikalzellen fehlen
Fehlende Endozervikalzellen heißen weder, dass etwas übersehen wurde, noch dass dein Abstrich weniger wert ist. Die deutschen Fachgesellschaften, die amtliche Regelung des Früherkennungsprogramms und internationale Leitlinien sind sich in diesem Punkt einig, und die Datenlage dahinter ist deutlich klarer, als der knappe Satz in deinem Bericht vermuten lässt.
Was die aktuelle Leitlinie dazu sagt
Die deutsche Leitlinie zur Prävention des Zervixkarzinoms, also zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs, formuliert es in ihrer aktuellen Fassung (Stand März 2020) ausdrücklich: Ob endozervikale Zellen und Zellen der Übergangszone vorhanden sind, ist zwar immer anzugeben. Ihr Fehlen soll aber nicht dazu führen, dass ein Abstrich als „nicht ausreichend“ eingestuft wird. Als Begründung nennt die Leitlinie Langzeituntersuchungen, in denen sich zeigte, dass diese Frauen später nicht häufiger Zellveränderungen entwickelten als Frauen, bei denen die Zellen im Abstrich waren.
Die Grundlage dieser Empfehlung ist eine große niederländische Auswertung: Alle unauffälligen Abstriche zweier Jahrgänge wurden über Jahre hinweg weiterverfolgt, samt aller Folgeuntersuchungen. Zwischen den Frauen mit und ohne Endozervikalzellen im Abstrich fand sich kein Unterschied, weder bei den später entdeckten Krebsvorstufen noch bei den tatsächlich aufgetretenen Krebserkrankungen. Diese Auswertung stammt aus dem Jahr 2001 und ist damit nicht mehr taufrisch, doch bis heute ist sie die einzige groß angelegte Langzeituntersuchung zu genau dieser Frage, und die deutsche Leitlinie stützt sich weiterhin darauf.
Für dich heißt das: Ein unauffälliger Abstrich verliert seine Aussagekraft nicht dadurch, dass die Endozervikalzellen fehlen. Das Risiko, dass dabei eine Vorstufe übersehen wurde, gilt nach heutigem Kenntnisstand nicht als erhöht.
Wann ein Abstrich trotzdem wiederholt wird
Es gibt eine Situation, in der ein neuer Termin fällig ist, und die ist von den fehlenden Endozervikalzellen zu unterscheiden. Die verbindliche Regelung des organisierten Früherkennungsprogramms schreibt eine Wiederholung innerhalb von drei Monaten dann vor, wenn die zytologische Untersuchung oder der HPV-Test nicht verwertbar war (Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 22.07.2025). Gemeint ist ein technisch unbrauchbares Präparat, etwa weil insgesamt zu wenig auswertbares Zellmaterial da war oder die Probe bei der Haltbarmachung beschädigt wurde.
Das bloße Fehlen der Endozervikalzellen in einer sonst gut beurteilbaren Probe zählt ausdrücklich nicht dazu. Wenn deine Praxis dir dennoch eine Kontrolle vorschlägt, ist das kein Widerspruch, denn die persönliche Vorgeschichte kann dafür sprechen. Frag in dem Fall ruhig nach, ob der Abstrich insgesamt auswertbar war oder ob wirklich nur die Endozervikalzellen fehlten. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob du zeitnah wiederkommen solltest oder erst zum regulären Termin.
Warum die Zellen manchmal nicht in der Probe landen
Fehlende Endozervikalzellen sind meist keine Nachlässigkeit bei der Entnahme, sondern eine Frage der Anatomie und des Lebensalters.
Die Wechseljahre sind der häufigste Grund
Nach den Wechseljahren produziert der Körper deutlich weniger Östrogen. Die Schleimhaut am Gebärmutterhals wird dadurch dünner, und die Übergangszone verlagert sich ein Stück weit nach innen in den Kanal hinein, wo die Bürste sie schwerer erreicht. Wie stark dieser Effekt ist, zeigt eine brasilianische Auswertung von über einer Million Abstrichen. Bei Frauen ab fünfzig ließen sich Zellen der Übergangszone nur in etwa 35 Prozent der Proben nachweisen, bei Frauen unter fünfzig dagegen in rund 67,5 Prozent.
Falls du in dieser Lebensphase bist, ordnet das den Befund gut ein: Bei fast zwei von drei Abstrichen fehlen diese Zellen dann, ohne dass jemand einen Fehler gemacht hätte. Weil die reine Zellbeurteilung in dieser Altersgruppe schwieriger ist, raten die Autor:innen dieser Auswertung dazu, hier wo möglich vorrangig den HPV-Test zu nutzen. Manchmal wird auch eine örtliche Östrogenbehandlung vor der Entnahme vorgeschlagen, um die Schleimhaut aufzubauen und eine bessere Probe zu bekommen. Ob das für dich sinnvoll ist, klärt deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt.
Anatomie und Eingriffe am Gebärmutterhals
Auch unabhängig vom Alter ist der Kanal bei manchen Frauen eng oder liegt so, dass er schwer zu erreichen ist. Und wenn bei dir früher eine Konisation durchgeführt wurde, also ein Eingriff, bei dem ein kegelförmiges Stück Gewebe aus dem Gebärmutterhals herausgeschnitten wird, kann die Entnahme danach schwieriger sein, weil sich die Form des Kanals verändert hat.
Was der HPV-Test an der Frage ändert
Seit 2020 läuft die Vorsorge in Deutschland zweigleisig. Frauen zwischen zwanzig und vierunddreißig bekommen jährlich einen reinen Zellabstrich, ab fünfunddreißig gibt es alle drei Jahre die sogenannte Ko-Testung, bei der Zellabstrich und HPV-Test gemeinsam ausgewertet werden (Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Stand 15.05.2025). HPV steht für humane Papillomviren, und eine dauerhafte Infektion mit den riskanteren dieser Viren steckt hinter praktisch allen Gebärmutterhalskrebserkrankungen und hinter den meisten bedeutsamen Vorstufen. Umgekehrt geht aber nicht jede Zellveränderung am Gebärmutterhals auf diese Viren zurück: Manche entstehen durch eine Entzündung oder eine Reizung und bilden sich von selbst zurück.
Für die Frage nach den fehlenden Endozervikalzellen ist das eine spürbare Entlastung, denn der HPV-Test hängt nicht daran, ob die Übergangszone getroffen wurde. Ist der HPV-Test negativ und der Zellbefund unauffällig, gilt die Vorsorge als abgeschlossen und du wirst zum regulären Termin wieder eingeladen. Bei bestimmten leichten Befunden sieht die Regelung nach einem negativen HPV-Test die Rückkehr ins normale Programm vor, ohne engmaschigere Kontrollen. Auch die amerikanische Fachgesellschaft ASCCP hält in ihrer Leitlinie fest, dass ein unauffälliger Befund ohne Endozervikalzellen in aller Regel keine verschärfte Nachkontrolle braucht, während ein technisch nicht verwertbarer Abstrich unabhängig vom HPV-Ergebnis wiederholt wird.
Die kombinierte Testung hat sich in der deutschen Versorgung bewährt. Auswertungen aus einem großen Labor zeigen seit ihrer Einführung weniger unklare leichte Befunde und zugleich eine treffsicherere Erkennung der Fälle, die wirklich abgeklärt gehören. Ist bei dir ab fünfunddreißig ein HPV-Test mitgelaufen, trägt dieses zweite Ergebnis die Sicherheit deines Befunds also mit, auch wenn im Abstrich selbst die Endozervikalzellen fehlten.
Was die Befundgruppen bedeuten
Dein Zellbefund wird bundesweit einheitlich nach der Münchner Nomenklatur III eingeordnet, einem Einteilungssystem, das seit dem 1. Juli 2014 gilt. Gruppe 0 heißt, dass die Probe nicht verwertbar war, hier greift die Wiederholung innerhalb von drei Monaten. Gruppe I steht für einen unauffälligen Befund. Gruppe II fasst mehrere Untergruppen mit meist geringer Auffälligkeit zusammen; was daraus folgt, hängt von der Untergruppe, vom HPV-Ergebnis und von deinem Alter ab. Die Gruppen III D1 und III D2 beschreiben Dysplasien, also Zellveränderungen unterschiedlichen Ausmaßes, von denen sich die leichteren häufig von allein zurückbilden. Bei den Gruppen IV und V ist eine Kolposkopie, eine genaue Betrachtung des Muttermunds mit einer Speziallupe, unverzüglich vorgesehen. Was in deinem Fall gilt, steht als Gruppe direkt auf dem Bericht.
Was der Befund für den nächsten Termin bedeutet
Steht in deinem Bericht eine unauffällige Gruppe und daneben der Hinweis auf fehlende Endozervikalzellen, dann hast du einen ganz normalen Vorsorgebefund in der Hand. Sinnvoll ist, beim nächsten Gespräch drei Dinge zu klären: ob der Abstrich insgesamt auswertbar war, ob ein HPV-Test dabei war und wie er ausgefallen ist, und wann der nächste Termin vorgesehen ist. Damit weißt du sicher, ob du auf einen zeitnahen Kontrolltermin zusteuerst oder einfach im regulären Rhythmus bleibst.
Quellen
Bos AB, van Ballegooijen M, van den Akker-van Marle ME, Hanselaar AG, van Oortmarssen GJ, Habbema JD. Endocervical status is not predictive of the incidence of cervical cancer in the years after negative smears. Am J Clin Pathol. 2001;115(6):851-5. https://doi.org/10.1309/RP84-MD34-8MFN-39UR
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). S3-Leitlinie Prävention des Zervixkarzinoms, Langversion 1.1, AWMF-Registernummer 015/027OL, März 2020. Quelle
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), Fassung vom 15.05.2025, in Kraft getreten am 22.07.2025. Quelle
Campaner AB, Fernandes GL. Discussion on cervical cytology in postmenopausal women. Minerva Obstet Gynecol. 2024;76(6):532-539. https://doi.org/10.23736/S2724-606X.23.05365-4
Xhaja A, Ahr A, Zeiser I, Ikenberg H. Two Years of Cytology and HPV Co-Testing in Germany: Initial Experience. Geburtshilfe Frauenheilkd. 2022;82(12):1378-1386. https://doi.org/10.1055/a-1886-3311
Perkins RB, Guido RS, Castle PE, Chelmow D, Einstein MH, Garcia F, et al.; 2019 ASCCP Risk-Based Management Consensus Guidelines Committee. 2019 ASCCP Risk-Based Management Consensus Guidelines for Abnormal Cervical Cancer Screening Tests and Cancer Precursors. J Low Genit Tract Dis. 2020;24(2):102-131. https://doi.org/10.1097/LGT.0000000000000525